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Bozen/Rom – Mit Beginn des neuen Jahres wird laut aktuellem Stand – vorbehaltlich von Aufschüben im letzten Moment – das gesetzesvertretende Dekret Nr. 40/2021 für Sicherheit beim Wintersport in Kraft treten. Während die meisten anderen Neuerungen vor allem die Betreiber von Skigebieten betreffen, wird zuletzt nicht nur in den bereits geöffneten Skihütten, sondern auch in den Medien hitzig die ang...
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