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Zustellung von Entlassungen oder Disziplinarmaßnahmen: Wirkung erst beim Erhalt

URTEIL – Im Rahmen von Entlassungen oder Disziplinarverfahren stellt sich oftmals die Problematik, ab wann die getroffenen Maßnahmen greifen. Problematisch sind diese Situationen zumeist dann, wenn Mitarbeitende versuchen, die Annahme zu verweigern.

Josef Tschöll von Josef Tschöll
21. Juli 2023
in Arbeitsrecht, Steuern & Recht
Lesezeit: 6 mins read

Am einfachsten ist die Zustellung (und deren Nachweis) eigentlich über und an eine zertifizierte E-Mail-Adresse. Leider ist es so, dass nur die allerwenigsten Arbeitnehmenden über eine solche verfügen. (Foto: Shutterstock / PATCHARIN.IN)

Rom – Ein letzthin vom Kassationsgerichtshof gefälltes Urteil (Nr. 15397/2023) gibt Anlass, das Thema der formellen Zustellung von Entlassungen oder Disziplinarmaßnahmen aufzugreifen. Speziell bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder der Anwendung von Disziplinarmaßnahmen gelten besonders strenge formelle Auflagen, damit der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin als schwächere Partei in ein...

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Ausgabe 28-23, Seite 12

Josef Tschöll

Josef Tschöll

Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.

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