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Rom – Vor rund fünf Jahren hat Italien das erste Whistleblower-Gesetz (Nr. 179/2017) verabschiedet (siehe SWZ Nr. 5/18, nachlesbar hier und der SWZapp), welches jedoch einen sehr eingeschränkten Anwendungsbereich speziell im privaten Sektor hatte. Für die öffentliche Verwaltung galt bereits vorher eine Regelung (seit 2012 aus dem Severino-Gesetz – neuer Artikel 54-bis, GVD Nr. 165/2001). Zwei Jahr...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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