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Rom – Mit der Begleitverordnung zum Haushaltsgesetz 2017 (DL Nr. 193/2016) wurde neben der neuen MwSt-Quartalsmeldung für die Umsätze ab Jänner 2017 auch die elektronische Meldung der Ausgangs- und Eingangsrechnungen vorgesehen (umgangssprachlich auch „Spesometro“ genannt). Diese neue Meldung ersetzt die sogenannten Black-List-Meldungen und die bisherigen Kunden- und Lieferantenlisten, die in anal...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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