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Rom – Etwas in Vergessenheit geraten ist das Thema der Steuerpflicht für jene Beiträge, welche an die von den Sozialpartnern gegründeten und verwalteten bilateralen Körperschaften überwiesen werden, aber auch für die Leistungen, die von diesen wiederum an die Mitarbeiter ausbezahlt werden. Die Einnahmenagentur hat in einer Rechtsauskunft (Nr. 24/2018) zwar jetzt die früheren Klarstellungen bestäti...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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