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Rom – Mitarbeiter in Lohnbüros klagen manchmal über viele Dinge, allerdings nie über Langeweile. Neben den zusätzlichen Obliegenheiten in Zusammenhang mit dem durch Covid-19 bedingten Lohnausgleich dürfen sie jetzt im Juli auch die Neuerungen in Zusammenhang mit der Reduzierung des Lohnkeils (cuneo fiscale) umsetzen. Dazu ist eine Anpassung der Lohnprogramme erforderlich. Zur Erinnerung: Die Regie...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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