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Rom – Vergangenen Freitag ist die angekündigte Eilverordnung mit der Betrugsbekämpfung zum Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen und Wiedergewinnungsarbeiten veröffentlicht worden und am Folgetag in Kraft getreten (DL Nr. 13 vom 25. Februar 2022). Mit der gegenständlichen Eilverordnung werden die mit der ersten Betrugsbekämpfung (DL Nr. 4/2022) erlassenen Bestimmungen zum Teil wieder gelockert...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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