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Rom – Die Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen für das dritte Kalenderquartal ist spätestens bis 30. November 2023 abzuführen. Die Einnahmenagentur hat kürzlich den Leitfaden zur Stempelsteuer aktualisiert, der aus der Website der Agentur unter der nachstehenden Adresse heruntergeladen werden kann: https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/documents/20143/3394067/Guida_Bollo_sulle_fatture_e...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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