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Rom – Das Finanzgesetz für 2023 (Artikel 1, Absatz 342, G. Nr. 197/2022) ändert die Bestimmungen zu der im Artikel 54-bis, G.D. Nr. 50/2017 geregelten Gelegenheitsarbeit ab. Nach der überhasteten und unsinnigen Abschaffung der Gelegenheitsarbeit mit Lohngutscheinen (ex Voucher) durch das G.D. Nr. 25/2017, um das von der Cgil seinerzeit angestrebte Referendum zu vermeiden, hatte die Regierung im Ja...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.