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Wie die Anstellung von Hochqualifizierten aus Nicht-EU-Ländern funktioniert

ZUWANDERUNG – Die Ministerien für Inneres und Arbeit haben die operativen Anleitungen für die Anstellung von Hochqualifizierten aus Nicht-EU-Ländern sowie digitale Nomadinnen und Nomaden veröffentlicht. Damit soll ein Beitrag zur Linderung des Fachkräftemangels geleistet werden. Was die Regelungen vorsehen und was zu beachten ist.

Josef Tschöll von Josef Tschöll
10. April 2024
in Steuern & Recht
Lesezeit: 6 mins read

Digitale Nomadinnen und Nomaden können ihre Arbeitsleistung entweder selbstständig oder in einem abhängigen Arbeitsverhältnis erbringen. (Foto: Shutterstock / Mix and Match Studio)

Rom – Italien regelt – so wie die allermeisten Länder – die Zuwanderung und die Arbeit der Nicht-EU-Bürger:innen sehr restriktiv und verbindet sie mit Quoten oder Genehmigungen für besondere Fälle, wobei auch das europäische Recht mit zu berücksichtigen ist. Die Artikel 27 – 27 sexies GVD Nr. 286/1998 regeln diese sehr spezifischen Ausnahmesituationen für die Quotenregelung. Dazu sind in den verga...

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Schlagwörter: 14-24Premium

Ausgabe 14-24, Seite 12

Josef Tschöll

Josef Tschöll

Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.

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