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Rom – Im Bereich der Sicherheit am Arbeitsplatz gibt es für Arbeitgeber die Verpflichtung (Artikel 41, GVD Nr. 81/2008), ihre Mitarbeitenden arbeitsmedizinisch zu überwachen, sofern sie bestimmte Tätigkeiten ausführen oder mit Gefahrenstoffen in Kontakt kommen. Dafür zuständig ist der Betriebsarzt, also ein für den Betrieb zuständiger und entsprechend ausgebildeter Arbeitsmediziner bzw. eine Arbei...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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