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Rom – Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen hat am 3. August 2017 neue Durchführungsbestimmungen zur Eigenkapitalförderung ACE erlassen, mit welchen die mit dem Haushaltsgesetz 2017 (Ges. Nr. 232/2016) eingeführten Neuerungen berücksichtigt werden. Diese betreffen insbesondere die Einzelunternehmen und Personengesellschaften, für welche die ACE nun gleich zu berechnen ist, wie für die Kapita...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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