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Rom – Im Jahr 2020 hat das Inps begonnen, die Beitragspositionen von Mitarbeitenden zu überprüfen, die erst nach dem 31. Dezember 1995 begonnen haben, in die Rentenversicherung einzuzahlen. Dabei sind etliche Zahlungsaufforderungen – mit teilweise sehr hohen Beträgen und Bußgeldern – an die jeweiligen Arbeitgeber zugestellt worden (siehe SWZ 31/22, nachzulesen hier und in der SWZapp).
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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