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Rom – Im März des vergangenen Jahres ist bekanntlich der neue Kodex zur Insolvenz und Unternehmenskrise in Kraft getreten (Dlgs. Nr. 14/2019), der unter anderem für die GmbHs strengere Vorschriften für die Bestellung eines Kontrollorgans vorsieht. Dazu wurde auch der entsprechende Artikel im ZGB (Art. 2477 ZGB) geändert. Die Schwellen für die Einsetzung des Kontrollorgans wurden im Juni noch etwas...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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