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Bozen – Bei ihrer Sitzung vom 8. Februar hat die Kommission auf Vorschlag von HGV-Vertreter Wilfried Albenberger beschlossen, den monatlichen Mindestbetrag für das Taschengeld bei Sommerpraktika auf 650 Euro anzuheben. Der Höchstbetrag beträgt 900 Euro.
Es handelt sich um eine Empfehlung, die zwar nicht bindend, aber trotzdem richtungsweisend ist. Die entsprechenden Informationsschreiben und die I...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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