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Rom – Die Gesellschaften mit beschränkter Haftung können wahlweise für die sogenannte Transparenzbesteuerung optieren (Art. 115 und 116 EESt). Die Option gilt für drei Jahre und wird, vorbehaltlich Widerruf, automatisch für jeweils drei Jahre erneuert. Sie ist in der Einkommenssteuererklärung in der Übersicht OP anzumelden.
Transparenzbesteuerung bedeutet in der Substanz, dass die Besteuerung ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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