Bozen – Unternehmen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, werden vom Land Südtirol gefördert. Um das Förderungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, hat die Landesregierung am Dienstag auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer beschlossen, von der bisherigen Beitragsformel auf ein Prämiensystem umzustellen.
Zur Anwendung kommen die neuen Richtlinien, sobald die entsprechende digitale Plattform aktiviert ist. Dies wird vom Direktor der Landesabteilung Arbeitsmarktservice mit einem Monat Vorlaufzeit bekanntgegeben.
So funktioniert das Prämiensystem
„Mit diesem Systemwechsel vereinfachen und beschleunigen wir sowohl die Gesuchstellung als auch die Bearbeitung und die Auszahlung der Prämien“, unterstreicht Achammer. Der Landesrat verweist auch darauf, dass mit dem neuen Prämiensystem zwischen Betrieben unterschieden werde, welche die sogenannte Pflichtquote erfüllen, und jenen, die über diese Quote hinaus Menschen mit Beeinträchtigung beschäftigen.
„Mit der Einführung einer Anstellungsprämie belohnen wir die Bereitschaft von Betrieben, entsprechende Arbeitsstellen anzubieten“, erklärt Achammer. „Zudem führen wir eine Stabilitätsprämie ein, die höher ist als die Anstellungsprämie. Mit dieser erkennen wir die Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses an und tragen dem Ziel der effektiven Inklusion besser Rechnung. Für Betriebe, welche die Pflichtquote erfüllt haben, wird die Stabilitätsprämie mehr als verdoppelt.“
Die Kriterien
Im Sinne der neuen Richtlinien können private Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen über einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag in Vollzeit oder Teilzeit von mindestens 15 Wochenstunden anstellen und die Sozial- und Fürsorgebeiträge ordnungsgemäß eingezahlt haben, um die Prämien ansuchen.
Die Anstellungsprämie steht Unternehmen zu, die Personen mit einer Zivilinvalidität von mindestens 46 Prozent oder mit Arbeitsinvalidität von mindestens 34 Prozent zum ersten Mal und mindestens 180 Tage über einen Arbeitsvertrag beschäftigen. Überschreitet die Beschäftigungsdauer die 180 Tage, kann um die Stabilitätsprämie angesucht werden.
Beide Prämien können auch für Saisonsarbeitende gewährt werden, während Arbeit-auf-Abruf-Verträge ausgenommen sind.
Antragszeit vom 1. Februar bis 31. März
Die Anstellungsprämie beläuft sich bei unerfüllter Pflichtquote auf 2.000 Euro, bei erfüllter Pflichtquote auf 4.000 Euro. Die Stabilitätsprämie hingegen macht für Betriebe, welche die vom Staat im Verhältnis zur Betriebsgröße vorgesehene Anzahl an Mitarbeitenden mit Behinderung nicht erreichen, 4.000 Euro aus, für jene, welche die Pflichtquote erfüllen, 9.000 Euro.
Die entsprechenden Anträge sind jeweils in der Zeit vom 1. Februar bis zum 31. März über das Dienstleistungsportal des Landes zu stellen. Ausbezahlt werden die Prämien dann durch das Landesamt für Arbeitsmarktintegration, dem auch die entsprechenden Kontrollen obliegen.