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Rom – Nach den geltenden Bestimmungen haben die kleineren GmbHs (Umsatzerlöse und Bilanzsumme nicht mehr als vier Millionen Euro, 20 durchschnittlich Beschäftigte) bei Genehmigung des Jahresabschlusses 2019 einen Einzelüberwacher oder einen Abschlussprüfer zu bestellen. Dies gilt nach dem im Jänner 2020 gewährten ersten Aufschub, zumal die vorherige Frist der 16. Dezember 2019 war. Nun zeichnet si...
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