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Neue Richtlinien für die Förderung von Betriebsinvestitionen

FÖRDERUNG – Die Landesregierung stellt vorerst drei Millionen Euro als Investitionsbeihilfen für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten bereit. Die Richtlinien wurden genehmigt.

Südtiroler Wirtschaftszeitung von Südtiroler Wirtschaftszeitung
15. März 2023
in News
Lesezeit: 2 mins read

(Foto: Shutterstock)

Bozen – Um Handwerks-, Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bei Investitionen zu unterstützen, stellt das Land heuer drei Millionen Euro bereit. Die Landesregierung genehmigte am Dienstag die entsprechenden Richtlinien. Eine Aufstockung um weitere zwei Millionen Euro ist geplant. Damit steht derselbe Betrag zur Verfügung wie im Vorjahr.

Von den aktuellen drei Millionen Euro sind 2,5 Millionen für die Bereiche Handwerk und Industrie bestimmt, eine halbe Million für den Sektor Handel und Dienstleistungen. Bezuschusst werden ausschließlich Investitionen von mindestens 20.000 bis maximal 500.000 Euro in bewegliche Güter (Einrichtung, Soft- und Hardware, Maschinen und Anlagen) mit 20 Prozent der zulässigen Kosten und bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro.

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Geänderte Schwerpunktsetzung

In der Förderstrategie gibt es einige Veränderungen. Weiterhin gilt der Nachhaltigkeit und den Nahversorgungsbetrieben ein besonderes Augenmerk. Auch wer bestehendes Bauvolumen nutzt, in strukturschwachen Gemeinden tätig ist, Kooperationen eingeht, Internationalisierungsmaßnahmen umsetzt oder ein neues Unternehmen gründet, erhält zusätzliche Punkte bei der Antragsbewertung und der Erstellung der Rangordnung.

Lehrbetriebe erhalten weiterhin 30 Punkte. Mit 15 anstatt bisher zehn Punkten wird die Zertifizierung „audit familieundberuf“ und die Zertifizierung der Geschlechtergleichheit bewertet.

Neu sind die zehn Punkte für Unternehmen, die vor Antragstellung mindestens sechs Monate lang kostenlos Lebensmittel und Non-Food-Produkte an Wohltätigkeitsorganisationen oder gemeinnützige Einrichtungen abgegeben haben, und zwar in einer Menge von mindestens 20 Kilogramm im Jahr.

​Gesuchstellung ab 15. März​

Um die Förderung für betriebliche Investitionen kann ab 15. März und in der Folge bis 2. Mai angesucht werden.

Die Anträge sind ausschließlich online über den entsprechenden E-Government-Service der Landesverwaltung auf myCivis mit Hilfe der digitalen Identität SPID zu stellen.

„Wertvolles Instrument“

Der Handwerkerverband lvh begrüßt die Beiträge für Investitionsbeihilfen. „Für viele Betriebe stellen diese Fördermittel ein wertvolles Instrument dar. Sie ermöglichen eine finanzielle Basis für neue Investitionen, Umstrukturierungen oder auch Einführungen von neuen Produktionsprozessen“, sagt Präsident Martin Haller.

Das Südtiroler Handwerk bleibe nur dann wettbewerbsfähig, wenn es sich weiterentwickelt, in neue bewegliche Güter investiert und dadurch innovative Produkte entwickeln kann.

Südtiroler Wirtschaftszeitung

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