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Rom – Noch bevor die Regierung Draghi kam, wurde mit dem Finanzgesetz für 2022 (Artikel 1, Absatz 121, G. Nr. 234/2021) eine Reduzierung der Rentenbeiträge eingeführt, die zulasten der Arbeitnehmer:innen gehen. Es war eine Reduzierung im Ausmaß von 0,8 Prozent. Rückwirkend auf Juli wurde dieser Prozentsatz dann im August 2022 auf insgesamt zwei Prozent erhöht. Mit dem Haushaltsgesetz für 2023 (Art...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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