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Lohngerechtigkeit: Die Transparenz als Allheilmittel

NEUE EU-RICHTLINIE – Endgültig verabschiedet worden ist vom Europäischen Parlament die Richtlinie zur Stärkung des Grundsatzes der Lohngleichheit zwischen Mann und Frau. Die Regeln und Nachweispflichten für Arbeitgeber werden nach der Umsetzung wohl erneut strenger und aufwendiger.

Josef Tschöll von Josef Tschöll
1. Juni 2023
in Arbeitsrecht, Steuern & Recht
Lesezeit: 6 mins read

Italien hat zwar bereits eine Regelung zur Lohngleichheit und gegen Diskriminierung. Jetzt hat es drei Jahre Zeit, um die neue EU-Richtlinie umzusetzen (Foto: Shutterstock / Andrey_Popov)

Brüssel – Das EU-Parlament und der Europäische Rat wollen mit der neuen Richtlinie 2023/970 den Grundsatz der Lohngleichheit für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz stärken. Italien hat zwar bereits eine gesetzliche Regelung zur Lohngleichheit und gegen Diskriminierung („codice delle pari opportunità tra uomo e donna“ – GVD Nr. 198/2006), wobei die Be...

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Ausgabe 21-23, Seite 12

Josef Tschöll

Josef Tschöll

Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.

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