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Rom/Bozen – Wie in der Ausgabe der SWZ von vergangener Woche angekündigt, hat die Regierung die Regeln für die Inanspruchnahme der möglichen Zeiträume auf Lohnausgleich erneut abgeändert. Diese Maßnahme war notwendig geworden, weil gemäß der Regelung im Wiederaufbaudekret (G.D. Nr. 34/2020) die meisten Arbeitgeber von den insgesamt 18 möglichen Wochen Covid-19-Lohnausgleich bereits 14 Wochen aufge...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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