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Rom – Die Einnahmenagentur hat kürzlich mit Rundschreiben (Nr. 19/E vom 8. Juli 2020) den üblichen Leitfaden für die Abfassung der vereinfachten Steuererklärung auf Vordruck 730 veröffentlicht. Auf über 400 Seiten werden die verschiedenen Neuerungen, die Steuerabsetzbeträge, die abzugsfähigen Sonderausgaben und die jeweils erforderlichen Unterlagen behandelt. Erwähnt wird unter anderem der ab 2019...
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