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INPS: Schuldentilgung in 60 Raten Mit Rundschreiben Nr. 74 vom 5. Mai 2004 teilt das INPS mit, dass es ab sofort möglich ist, INPS-Beitragsschulden in 60 Raten zu begleichen. Diese Möglichkeit besteht für beantragte (kürzere) Tilgungen, welche nach dem 10. August 2002 beim INPS vorgelegt wurden und deren Tilgungsplan noch nicht durch Unterschrift des Schuldners perfektioniert worden ist. Der Zeitr...
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