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Rom – Die am 29. Oktober in Kraft getretene Ausgleichverordnung, mit welcher den durch die jüngsten Einschränkungen betroffenen Unternehmen ein Ausgleich (ristoro) für den Gewinnausfall gewährt werden soll, sieht unter anderem auch eine Neuauflage für den Verlustbeitrag vor (Art. 1 DL Nr. 137/2020). Die Eilverordnung lehnt sich diesbezüglich, wohl auch aus Vereinfachungsgründen, an die gleiche Bes...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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