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Rom – Das Inps hat auch heuer wieder zu Jahresbeginn die Änderungen bekannt gegeben, welche für die Berechnung der verschiedenen Beiträge zu berücksichtigen sind. Die in den Rundschreiben enthaltenen Klärungen betreffen die Einkommensgrenzen bei Arbeitnehmern, die Werte für die freiwillige Weiterversicherung, die Beitragssätze bei Selbstständigen und Hausangestellten sowie jene in der Landwirtscha...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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