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Bozen – Genossenschaften genießen insofern Steuervorteile, als nur ein Teil ihrer Gewinne der Einkommensteuer für Gesellschaften IRES unterworfen ist. Auf der Suche nach Mehreinnahmen ist die römische Regierung auch in diesem Bereich fündig geworden und hat mit dem zweiten Sparpaket, das letzte Woche von der Kammer endgültig genehmigt worden ist (Gesetz Nr. 148 vom 14. September), eine Ausweitung ...
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