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Bozen/Rom - Schon mit der Rentenreform 1995 wurde der gesetzliche Rahmen für die Einrichtung ergänzender Rentenfonds gesetzt. In den Folgejahren wurde dann klar, dass es im Regelfall nur dann gelingen kann, eine ansprechende zusätzliche Rente aufzubauen, wenn die Arbeitnehmer ihre Abfertigung dafür verwenden. Die dadurch bedingten Kapitalabflüsse aus den Unternehmen, so hieß es in einer Absichtser...
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