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GreenEvent: Ab 1. Juni 2024 neue Kriterien

SIEGEL – Ab dem 1. Juni müssen neue Kriterien erfüllt werden, um das „GreenEvent“-Siegel zu erhalten. Die Zertifizierungsanträge sind mindestens zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.

Südtiroler Wirtschaftszeitung von Südtiroler Wirtschaftszeitung
27. Mai 2024
in News
Lesezeit: 2 mins read
GreenEvent: Ab 1. Juni 2024 neue Kriterien

Foto: Shutterstock/TaraPatta

Bozen – Veranstaltungen so zu organisieren und umzusetzen, dass die Umwelt möglichst wenig belastet und die Nachhaltigkeit verbessert wird: Das ist das Ziel der Zertifizierung „GreenEvent“. Ressourcen einsparen, Abfall vermeiden, den Fokus auf sanfte Mobilität legen, lokale und saisonale Produkte beim Catering hervorheben und umwelt-, gesundheits- und sozialverträglich handeln – alle diese Bereiche gehören dazu.

Um den Bedürfnissen der Antragsteller besser gerecht zu werden und eine höhere Qualität zu gewährleisten, wurde nun der Zertifizierungsprozess gestrafft. Die neuen Kriterien gelten ab dem kommenden Samstag, 1. Juni 2024. Sie sehen eine Verringerung der Gesamtzahl der Maßnahmen vor, die ergriffen werden können. Zugleich wird die Zahl der verpflichtenden Maßnahmen, die unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit wichtig sind, erhöht. Unter diesen Maßnahmen gibt es einige neue, die vor allem die Mobilität betreffen.

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Das neue Zertifizierungsverfahren

Der Antrag auf Zertifizierung einer Veranstaltung muss mindestens zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung beim Landesamt für Abfallwirtschaft der Landesagentur für Umwelt- und Klimaschutz eingereicht werden.

Das Verfahren beginnt mit der verpflichtenden Teilnahme an einer Online-Informationsveranstaltung, in der die neuen Kriterien für die Zertifizierung erläutert werden. Von vornherein muss die Art der zu zertifizierenden Veranstaltung festgelegt werden.

Zur Auswahl stehen sechs verschiedene Veranstaltungsarten, die jeweils einer eigenen Checkliste – also Reihe von Maßnahmen, die ergriffen werden können – entsprechen:

  1. Sportveranstaltungen und kulturelle Veranstaltungen in Gebäuden,
  2. Konferenzen und Kongresse,
  3. kulinarische und gastronomische Veranstaltungen in Gebäuden,
  4. Sportveranstaltungen in Sportanlagen,
  5. Sportveranstaltungen und kulturelle Veranstaltungen im Freien,
  6. Festivals, Märkte und kulinarische und gastronomische Veranstaltungen im Freien.

Der zweite Schritt besteht in der Einreichung des Antrags mit der korrekt ausgefüllten Checkliste im Anhang. Es folgt die Prüfung aller Unterlagen durch das Amt für Abfallwirtschaft, das in der Folge die Auszeichnung erteilt und das Gütesiegel zur Verfügung stellt. Es ist nicht mehr notwendig, einen Abschlussbericht einzureichen. Vielmehr müssen alle Unterlagen, die die Nachhaltigkeit der Veranstaltung belegen, bereits bei der Antragstellung eingereicht und für spätere Stichprobenkontrollen bereitgehalten werden.

Vom „goingGreenEvent“ zum „GreenEvent“

Die Zertifizierung „going GreenEvent“ wird an Veranstaltungen vergeben, die zum ersten Mal am Programm teilnehmen, alle verpflichtenden Anforderungen erfüllen und mindestens 50 Prozent der anwendbaren optionalen Maßnahmen erreichen. „Ab dem zweiten Jahr“, erklärt Giulio Angelucci, Direktor des Landesamtes für Abfallwirtschaft, „erhalten Veranstaltungen, die alle verpflichtenden Anforderungen erfüllen und mindestens 75 Prozent der optionalen Maßnahmen umsetzen, die Anerkennung ‚GreenEvent‘. Sollten sie bei der Anwendung der optionalen Maßnahmen nur die Hälfte der Höchstpunktezahl erreichen, behalten sie hingegen die Zertifizierung ‚going GreenEvent‘, die für maximal zwei weitere Jahre vergeben werden kann.“

Während der Veranstaltungen sind stichprobenartige Kontrollen vorgesehen. Werden die aufgeführten Maßnahmen nicht im geforderten Umfang umgesetzt, wird die Anerkennung nachträglich entzogen und dem Veranstalter der Ausschluss vom Verfahren für die folgenden zwei Jahre mitgeteilt.

Übergangsfrist bis Januar 2027

Um einen stufenartigen Übergang zum neuen Zertifizierungssystem zu ermöglichen und den Veranstaltern die Möglichkeit zu geben, alle verpflichtenden Maßnahmen zu planen und umzusetzen, ist es für eine Übergangszeit möglich, auch Veranstaltungen zur Zertifizierung zuzulassen, bei denen 90 Prozent der verpflichtenden Maßnahmen angewendet werden.

Ab 1. Januar 2027 müssen alle Veranstaltungen, die eine Zertifizierung beantragen, die vollständige Liste der vorgeschriebenen Maßnahmen erfüllen.

 

Weitere Infos finden Sie hier.

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