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Rom – Im Finanzministerium denkt man über eine geringere Besteuerung des Weihnachtsgeldes bzw. des 13. Lohns nach. Dabei müssen jedoch die Auswirkungen auf den Staatshaushalt berücksichtigt werden. Die geringere Besteuerung soll daher auf Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von bis zu 15.000 Euro beschränkt werden.
Eine solche Maßnahme dürfte wohl laut den heutigen Verhältnissen wenig Sinn habe...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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