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Bozen/Rom – Mittlerweile sind wir schon bei der siebten Auflage der 2001 erstmals eingeführten Möglichkeit, die steuerlichen Anschaffungskosten von Beteiligungen und Baugrundstücken durch eine Ersatzsteuer aufzuwerten. Man vermindert so den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn und entsprechend die Steuern, die bei einer künftigen Veräußerung anfallen. Die derzeitige, mit dem Stabilitätsgesetz 2013...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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