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Rom – Mit der im Mai erlassenen Beihilfeverordnung wurde unter anderem ein Steuerbonus für die Transportunternehmen vorgesehen, um die Steigerung der Treibstoffkosten abzufedern (Art. 3 DL Nr. 50 vom 17. Mai 2022). Der Steuerbonus betrifft die im ersten Kalenderquartal 2022 getragenen und durch Rechnungen belegten Treibstoffkosten. Er beträgt 28 Prozent der Kosten abzüglich MwSt.
Die Bestimmung ne...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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