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Rom – Bislang war der Zuspruch zum Vorab-Vergleich (oder Konkordat) eher verhalten: Wer bisher nicht die Anpassung an die Zuverlässigkeitsindizes vorgenommen hat, wird auch nicht dem Vergleich zustimmen. So die vielfach gehörte Schlussfolgerung. Die Neuerungen der sogenannten Korrekturverordnung mit der begünstigten Zuwachssteuer auf die vorgeschlagene Steigerung und einige Hinweise im kürzlich ve...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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