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Förderbeträge für die Nahversorgung angehoben

DETAILHANDEL – Die Landesregierung hat heute die Förderbeträge für die Nahversorgung angehoben. Bei Zusatzdiensten sind höhere Beiträge vorgesehen. Ab Februar kann angesucht werden.

Südtiroler Wirtschaftszeitung von Südtiroler Wirtschaftszeitung
24. Januar 2023
in News
Lesezeit: 2 mins read
Förderbeträge für die Nahversorgung angehoben

Foto: Peter Daldos

Bozen – Die Nahversorgung in ländlichen und strukturschwachen Gebieten aufrecht erhalten, regionale Kreisläufe stärken und lokale Erzeugnisse in den Mittelpunkt rücken – darauf zielten die Sondermaßnahmen ab, auf deren Grundlage das Land den Detailhandel in ländlichen Gebieten in Südtirol finanziell unterstützt. Heute (24. Jänner) hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer beschlossen, die Förderbeträge für die Aufrechterhaltung beziehungsweise die Weiterführung der Nahversorgungsbetriebe anzuheben.

Höhere Beiträge bei Zusatzdiensten

„Das Handelsangebot in den Städten und der Online-Handel drängen die Nahversorgung in ländlichen Gegenden immer stärker in ein Nischendasein. Die kleinen Läden in den Dörfern sind aber für die Lebendigkeit und das soziale Leben in den peripheren Orten ausschlaggebend. Daher wollen wir diese so genannten Tante-Emma-Läden erhalten“, erklärt Landesrat Philipp Achammer. Zu diesem Zweck wurden die Beitragshöhe für die Aufrechterhaltung bestehender Nahversorgungsbetriebe von derzeit maximal 9.000 Euro auf bis zu 11.000 Euro angehoben. „Werden Zusatzdienste angeboten, so kann dieser Beitrag um weitere 1.000 Euro angehoben werden und steigt von derzeit bis zu 10.000 Euro auf bis zu 12.000 Euro“, so Achammer.
Solche Zusatzdienste können der Verkauf von Tageszeitungen und Zeitschriften, ein Lieferservice frei Haus von Einkäufen, der Verkauf von Monopolwaren, die Ausstattung als multimedialer Standort mit Internetverbindung und Fotokopierdienst sowie Postdienste sein. Auch der Verkauf von Südtiroler Lebensmittelprodukten zählt als solcher Zusatzdienst.

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Hds: „Ein starkes Signal“

„Die Bestätigung dieser Maßnahme ist ein starkes Signal vonseiten der Landespolitik, die es verstanden hat, welche gesellschaftliche und soziale Rolle der Einzelhandel gerade in peripheren Gegenden spielt“, zeigt sich der Präsident des Wirtschaftsverbandes hds Philipp Moser, erfreut. „Die Nahversorgung garantiert nicht nur Arbeitsplätze vor Ort, sondern fungiert als Treffpunkt für die Bevölkerung, bindet die Kaufkraft im Ort und trägt somit insgesamt zur Lebensqualität bei“.

Im abgelaufenen Jahr 2022 seien landesweit 74 Betriebe, mit einem Gesamtbetrag von 800.000 Euro für die Aufrechterhaltung eines Nahversorgungsdienstes gefördert worden, so Moser.

„Ein klares Zeichen, dass diese direkte Unterstützung gefragt und notwendig ist, um die Lebendigkeit unserer Orte und des ländlichen Raums zu stärken. Gemeinsam mit anderen ortsgebundenen Tätigkeiten wie Gastronomie und Dienstleistungen sorgt der Handel für attraktive Dörfer sei es für die lokale Bevölkerung als auch für die Gäste“, meint der hds-Präsident.

Welche die Voraussetzungen sind

Um die Landesförderung können sich Handelsbetriebe bewerben, die Detailhandel in ländlichen Gebieten beziehungsweise Ortschaften mit mindestens 150 Einwohner:innen betreiben, einen durchschnittlichen Mehrwertsteuerumsatz von maximal 450.000 Euro im Jahr erzielen und eine große Auswahl an frischen und konservierten Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs garantieren. Die Landesregierung hatte 2014 erstmals Sondermaßnahmen zur Stärkung des Detailhandels in ländlichen Gebieten und in strukturschwachen Ortschaften vorgesehen.

INFO Um Sondermaßnahmen für Nahversorgungsbetriebe für das Jahr 2023 kann ab Februar über die Plattform „myCivis“ angesucht werden. Weitere Informationen sind in Kürze auf der Webseite des Landes zu Arbeit und Wirtschaft unter „Wirtschaftsförderung“ zu finden.

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