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Brüssel/Rom – Mit Beschluss vom 11. Mai 2020 hat der EU-Rat die Republik Italien ermächtigt, die Sonderreglung für die Kleinunternehmen mit einem Umsatz bis zu 65.000 Euro bis Ende 2024 beizubehalten. Es handelt sich um die Steuerbefreiung für die Kleinstunternehmen und Freiberufler, die früher bis 30.000 Euro galt und dann auf 65.000 Euro erhöht worden ist. Der Antrag an die EU wurde mit dem Umst...
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