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Rom – Die Einnahmenagentur übermittelt in diesen Tagen den Steuerpflichtigen, welche nicht bis 30. April 2019 die MwSt-Jahreserklärung für 2018 fristgerecht abgegeben haben, eine Mitteilung über die zertifizierte E-Mail-Adresse, in der auf die Unterlassung oder etwaige Unregelmäßigkeiten hingewiesen wird. Man kann binnen 90 Tagen ab der ursprünglichen Fälligkeit, also bis 29. Juli (aufgeschoben au...
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