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Rom – Mit der Verordnung des Ministerpräsidenten vom 20. Juli 2017 wurde ein beschränkter Fristaufschub für Steuerzahlungen gewährt, der nur Verwirrung und Unheil gestiftet hat (wir haben darüber in der letzten Ausgabe vom 28. Juli 2017 berichtet). Die Regierung hat nun nachgebessert, den Fristaufschub vereinfacht und auch den einheitlichen Aufschub für die Abgabe der Steuererklärungen verfügt. Di...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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