Den SWZ-Newsletter abonnieren
Rom – Für den Fall einer grenzüberschreitenden Entsendung oder bei gleichzeitiger Arbeit in mehreren EU-Staaten muss der Versicherungsträger des Mitgliedsstaates eine Bescheinigung ausstellen, dass und bis zu welchem Zeitpunkt die Rechtsvorschriften dieses Staates weiterhin für den Arbeitnehmer gelten. Dies erfolgt durch die sogenannte Bescheinigung „A1“ (früher E101). Die EU VO Nr. 987/2009 sieht...
Flexi-Abo
Hier können Sie sich einen Überblick über die Abo-Optionen der SWZ verschaffen.
Sie haben bereits ein Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht
Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
Innsbrucker Straße 23
39100 Bozen
Italien
info@swz.it
(+39) 0471 973 341
This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. We use technical cookies for website functionality and marketing cookies for anonymous statistics. By clicking Accept, you automatically agree to the marketing cookies, unless you have disabled them.