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Rom – Die Angaben in der Steuererklärung über die 2020 erhaltenen Beihilfen sind unklar und sehr umständlich. In einer Ende Juni behandelten parlamentarischen Abfrage (vgl. Swz vom 2. Juli 2021), in der um Vereinfachungen ersucht wurde, hat sich die Einnahmenagentur noch restriktiv geäußert. Die Beihilfen waren nämlich in den meisten Fällen sogar dreimal anzugeben: in den Übersichten RE/RF/RG, in...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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