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Rom – Die angekündigte Eilverordnung mit weiteren Beihilfen und einer relevanten Einschränkung für die Steuerabsetzbeträge ist am Donnerstag der letzten Woche veröffentlicht worden und sofort am gleichen Tag in Kraft getreten (DL Nr. 4 vom 27. Jänner 2022). Nachfolgend eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen für die Unternehmen.
Die ersten zehn Artikel der Eilverordnung befassen sich mit ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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