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Rom – Mit dem Haushaltsgesetz 2021 (Abs. 50 Ges. Nr. 178/2020) ist unter anderem die zeitliche Erweiterung der Zuzugsförderung aus dem Ausland für Arbeitnehmer und Selbstständige vorgesehen worden, die ihren Wohnsitz vor dem 30. April 2019 nach Italien verlegt haben. Man hat mit dieser Bestimmung die besondere, seit 2020 geltende Steuerbegünstigung für einen zusätzlichen Zeitraum von fünf Jahren a...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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