Immer informiert bleiben

Den SWZ-Newsletter abonnieren

  • Ausgaben
  • Stellenmarkt
  • Abo
  • Werben
  • Über uns
  • Team
  • Podcast
  • Archiv
  • E-Paper
  • SWZ-Club
Freitag, 17.April 2026
  • Anmelden
  • Home
  • Aktuelle Ausgabe
  • News
  • Südtirol
  • Menschen & Unternehmen
  • Meinung
  • Steuern & Recht
  • Italien
  • International
  • Unternehmensführung
  • Gesellschaft
  • Technologie
  • Geld
  • Wissen
  • Jung & Hungrig
  • Start-ups
  • Bildung
  • Mobilität
  • Fokus
  • English
  • Reisen
  • Empfehlenswert
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
SWZ
%title
%title
  • Home
  • Aktuelle Ausgabe
  • News
  • Südtirol
  • Menschen & Unternehmen
  • Meinung
  • Steuern & Recht
  • Italien
  • International
  • Unternehmensführung
  • Gesellschaft
  • Technologie
  • Geld
  • Wissen
  • Jung & Hungrig
  • Start-ups
  • Bildung
  • Mobilität
  • Fokus
  • English
  • Reisen
  • Empfehlenswert
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
SWZ
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse

Die Bettenstopp-Regeln sind fixiert

TOURISMUS – Die Landesregierung hat die Durchführungsverordnung zur Bettenobergrenze im Tourismus genehmigt. Die Regeln im Überblick.

Südtiroler Wirtschaftszeitung von Südtiroler Wirtschaftszeitung
13. September 2022
in News
Lesezeit: 2 mins read
Der Euregio-Bettbewerb

Foto: Shutterstock

Bozen – Die Kriterien und Modalitäten für die Erhebung, Obergrenze und Zuweisung von Gästebetten stehen fest: Die Landesregierung hat am Dienstag die entsprechende Durchführungsverordnung zum Tourismusentwicklungskonzept 2030+ genehmigt. Ende Juli hatte der Landtag den Bettenstopp gesetzlich verankert.

Die Details wurden im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung von Landeshauptmann Arno Kompatscher und Tourismuslandesrat Arnold Schuler vorgestellt.

%title
%title

Schritt 1: Betten erheben

Zunächst geht es darum, die gesamten Betten im Land zu erheben. Dies sei Aufgabe der Gemeinden, erklärt Schuler.

Die Durchführungsverordnung legt fest, dass für gastgewerbliche Betriebe, die am 31. Dezember 2019 bestanden haben, die Bettenobergrenze aufgrund der Erlaubnis oder der ordnungsgemäß gemeldeten Nächtigungen zu einem frei wählbaren Datum im Jahr 2019 festgelegt wird. Bis 31. März 2023 kann eine Erhöhung der Bettenanzahl beantragt werden, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Jene Betriebe, die ab dem 1. Jänner 2020 eröffnet haben und im Anschluss durch bauliche Eingriffe ihre Bettenzahl erhöht haben, können diese Betten zu jenen auf der Erlaubnis hinzurechnen. Für Campingplätze zählen hingegen drei Betten pro Stellplatz bzw. pro Mobilheim.

Ziel der Erhebung ist es, über eine Obergrenze an Gästebetten zu verfügen, die aus der Summe aller rechtmäßigen Schlafgelegenheiten für Gäste im Alter von über 14 Jahren besteht.

Schritt 2: Kontingentierung

Es folgt eine anschließende Gästebettenkontingentierung nach vier Kategorien: Gästebetten der gastgewerblichen Betriebe, Gästebetten laut Landesgesetz für die Vermietung von Privatzimmern und möblierte Ferienwohnungen, Gästebetten im Sinne des Landesgesetzes zur Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Tätigkeit (UaB) sowie zuweisbare Gästebetten auf Gemeindeebene.

Falls die Tätigkeit eines Betriebes eingestellt wird, fallen die Betten zum einen ins Gemeindekontingent (zu 95 Prozent). Sie können getrennt nach gastgewerblichen und nicht-gastgewerblichen Gästebetten umverteilt werden. Die verbleibenden fünf Prozent fallen in das Landeskontingent.

Schritt 3: Zuweisung

Für die Zuweisung der Gästebetten auf Gemeindeebene muss ein Antrag bei der zuständigen Gemeinde gestellt werden.

In Sondersituationen kann die Landesregierung auf Antrag der Gemeinde zusätzliche Betten zuweisen.

Vorschuss und Ausnahmeregelungen

Um einen Stillstand der Tourismusbranche zu vermeiden, werden 7.000 Gästebetten auf Gemeinde- und 1.000 auf Landesebene als Vorschuss gewährt. Die Anzahl der zugeteilten Gästebetten muss jedoch innerhalb von zehn Jahren mit aufgelassenen Betten ausgeglichen werden.

Ausnahmeregelungen gibt es für neue und bestehende gastgewerbliche Betriebe in historischen Ortskernen als Anreiz zur Belebung derselben sowie für UaB-Betriebe nach Genehmigung der entsprechenden Kriterien durch die Landesregierung, mit dem Ziel, die bäuerlichen Familienbetriebe zu erhalten.

„Wir haben uns für eine neue, nachhaltige uns zukunftsweisende Tourismuskultur für Südtirol entschieden und wollen diese auch mit entsprechenden Querkontrollen und Sanktionen voranbringen“, erklärt Arnold Schuler die Stoßrichtung der Durchführungsverordnung.

Eine Zusammenfassung der Durchführungsverordnung kann hier heruntergeladen werden.

Südtiroler Wirtschaftszeitung

Südtiroler Wirtschaftszeitung

Wochenblatt für Wirtschaft und Politik. Umfassende Informationen jeden Freitag seit 1919.

Verwandte Artikel

Im Supermarkt ist es deutlich teurer geworden
News

Im Supermarkt ist es deutlich teurer geworden

17. April 2026
Holzbaufonds auch für Private: Bauwirtschaft zufrieden, aber …
News

Holzbaufonds auch für Private: Bauwirtschaft zufrieden, aber …

17. April 2026
Südtiroler:innen im Ausland: In diese Länder zieht es sie
News

Südtiroler:innen im Ausland: In diese Länder zieht es sie

16. April 2026
Das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen ist weiterhin hoch
News

Equal Pay Day: Lohngefälle in Führungspositionen am größten

16. April 2026
Rekordjahr für die Leitner-Gruppe
News

Rekordjahr für die Leitner-Gruppe

15. April 2026
Unternehmerforum Bruneck: Das war die 20. Ausgabe
News

Unternehmerforum Bruneck: Das war die 20. Ausgabe

15. April 2026
Im Supermarkt ist es deutlich teurer geworden

Im Supermarkt ist es deutlich teurer geworden

17. April 2026
Holzbaufonds auch für Private: Bauwirtschaft zufrieden, aber …

Holzbaufonds auch für Private: Bauwirtschaft zufrieden, aber …

17. April 2026
Kommentar: Gebt der Schule die Freude zurück!

Kommentar: Gebt der Schule die Freude zurück!

17. April 2026
Der Euregio-Bettbewerb

Kommentar: Der Bettenstopp und die fragliche Bedingung

17. April 2026

Airbnb-Boom: Der Kampf der Politik wird intensiver

17. April 2026

Nächste Generation von KI-Daten

17. April 2026
Jetzt bei Google Play
SWZ Logo Weiss

Wochenblatt für Wirtschaft und Politik.

Follow Us

Innsbrucker Straße 23
39100 Bozen
Italien

info@swz.it
(+39) 0471 973 341

  • Impressum
  • Privacy
  • Cookies

© 2025 SWZ - Südtiroler Wirtschaftszeitung

Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Login
  • Home
  • Aktuelle Ausgabe
  • News
  • Südtirol
  • Menschen & Unternehmen
  • Meinung
  • Steuern & Recht
  • Italien
  • International
  • Unternehmensführung
  • Gesellschaft
  • Technologie
  • Geld
  • Wissen
  • Jung & Hungrig
  • Start-ups
  • Bildung
  • Mobilität
  • Fokus
  • English
  • Reisen
  • Empfehlenswert
  • Suche
  • Podcast
  • SWZ-Club
  • Archiv
  • Ausgaben
  • Stellenmarkt
  • Abo
  • Werben
  • Über uns
  • Team
  • SWZ App
  • E-Paper

© 2025 SWZ - Südtiroler Wirtschaftszeitung

Willkommen zurück

Hinweis! Bitte geben Sie Ihre Abonummer ohne vorgestellte Null ein (zB 14 statt 0014)

Passwort vergessen?

Passwort erhalten

Bitte E-Mail und Passwort eingeben um Passwort zurückzusetzen

Anmelden

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. We use technical cookies for website functionality and marketing cookies for anonymous statistics. By clicking Accept, you automatically agree to the marketing cookies, unless you have disabled them.

show more
Technical Cookies always activated
Marketing Cookies
  • Google Analytics
  • Facebook Pixel
  • LinkedIn
  • Google Tag Manager
  • Hotjar
accept all accept
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Login
  • Home
  • Aktuelle Ausgabe
  • News
  • Südtirol
  • Menschen & Unternehmen
  • Meinung
  • Steuern & Recht
  • Italien
  • International
  • Unternehmensführung
  • Gesellschaft
  • Technologie
  • Geld
  • Wissen
  • Jung & Hungrig
  • Start-ups
  • Bildung
  • Mobilität
  • Fokus
  • English
  • Reisen
  • Empfehlenswert
  • Suche
  • Podcast
  • SWZ-Club
  • Archiv
  • Ausgaben
  • Stellenmarkt
  • Abo
  • Werben
  • Über uns
  • Team
  • SWZ App
  • E-Paper

© 2025 SWZ - Südtiroler Wirtschaftszeitung