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Rom/Bozen – Immer wieder beklagen sich Arbeitgeber über einzelne Schlaumeier, welche die Schutzbestimmungen des Arbeitsrechts ausnützen und glauben, sich nicht an die vertraglichen oder gesetzlichen Vorgaben halten zu müssen. Ein besonders delikates Thema ist dabei die Krankheit des Arbeitnehmers. Es wäre an und für sich Aufgabe des Arztes, genau zu prüfen, ob der Mitarbeiter für einen bestimmten ...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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