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Rom – Es war vor fast genau einem Jahr: Die sogenannte Neustart-Verordnung hat für Kleinunternehmen und Freiberufler mit Erlösen von nicht mehr als 5 Mio. Euro im Vorjahr einen Zuschuss zur Linderung des Corona-Notstandes vorgesehen (Art. 25 DL Nr. 34/2020). Der entsprechende Antrag war spätestens bis 13. August 2020 einzureichen, in welchem die notwendigen Voraussetzungen und die Eckdaten für die...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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