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Rom – Die Einnahmenagentur hat letzte Woche in einem ersten Rundschreiben (Nr. 20/E vom 18. Mai 2016) verschiedene Aspekte des Stabilitätsgesetzes 2016 (Ges. Nr. 208/2015) erläutert. Die ersten Aspekte betreffen im Wesentlichen die Neuerungen im Bereich der Einkommensteuern für natürliche Personen und für Unternehmen, Neuerungen im Bereich der MwSt und Neuerungen im Bereich der Wertschöpfungssteue...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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