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Rom – Die Rentenreform aus dem Jahr 1995 (G. 335/1995) enthält unter anderem einen wichtigen Punkt, und zwar die Zahlung der Rentenbeiträge bis hin zu einer gesetzlich definierten Obergrenze für all jene, die ab dem 1. Jänner 1996 zum ersten Mal rentenversichert sind (siehe SWZ 31/22, nachzulesen hier und in der SWZapp). Das setzt voraus, dass der Arbeitgeber die Situation kennt, allerdings teilen...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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