Den SWZ-Newsletter abonnieren
Rom – Wieder einmal stehen Neuerungen zum befristeten Arbeitsvertrag an, welche in das Arbeitsdekret (Artikel 24, G.D. Nr. 48/2023) eingebaut worden sind und seit dem 5. Mai in Kraft sind. Über die allgemeineren Aspekte dieser Maßnahme haben wir bereits berichtet (siehe SWZ 19/23, nachzulesen hier und in der SWZapp). Wie angedeutet, steckt der Teufel im Detail. Es gibt allerhand Tücken sowie Einsc...
Flexi-Abo
Hier können Sie sich einen Überblick über die Abo-Optionen der SWZ verschaffen.
Sie haben bereits ein Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht
Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
Diese Website verwendet Cookies während Sie durch die Website navigieren, um Ihre Erfahrungen zu verbessern. Für die Funktionalität der Website verwenden wir technische Cookies und für anonyme Statistiken Marketing Cookies. Durch das Klicken auf Akzeptieren, stimmen sie automatisch den Marketing Cookies zu, außer sie haben diese deaktiviert.