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Rom – Der Steuerbonus für Werbemaßnahmen gilt auch für das Jahr 2023, allerdings ohne die Vereinfachungen der letzten beiden Jahre. Die Berechnung des Bonus erfolgt mit Bezug auf die Steigerung der Werbeausgaben gegenüber dem Vorjahr.
Für 2023 gilt also wieder die normale Berechnung, die wie folgt zusammengefasst werden kann: Man hat die Steigerung der Werbeausgaben gegenüber dem Vorjahr zu ermit...
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