Bozen – Erfolg für die SVP-Abgeordneten Helmut Tauber und Paula Bacher: Ihr Beschlussantrag zur Differenzierung der regionalen Wertschöpfungssteuer Irap wurde vom Landtag mit großer Mehrheit angenommen. „Die Landesregierung wurde damit beauftragt zu schauen, inwieweit eine nach bestimmten Kriterien gestaffelte Irap-Einhebung ab 2024 umsetzbar ist“, erklärt Tauber die Konsequenz.
Der Landtag hatte im Dezember mit dem Haushaltsgesetz den Irap-Satz von 3,9 Prozent auf 3,3 Prozent vorübergehend für ein Jahr gesenkt. Wie es danach mit der Irap weitergeht, ist offen. Einen reduzierten Steuersatz an Kriterien zu knüpfen, steht schon seit Jahren in Raum. Nun kommt wieder Schwung in die Debatte.
Helmut Tauber erläutert: „Ziel ist es, jene Betriebe, die wünschenswerte wirtschaftlich-gesellschaftliche Maßnahmen setzen und somit zu einer zukunftsträchtigen Entwicklung des Landes beitragen, zu unterstützen und zu fördern. Dabei sollen verschiedene Kriterien berücksichtigt werden, wie etwa Nachhaltigkeitszertifizierungen, Investitionen in Nachhaltigkeit, die Anwendung von territorialen Landeszusatzabkommen, die ein höheres Lohnniveau im Vergleich zu gesamtstaatlichen Kollektivverträgen garantieren, oder die Anzahl der Umwandlungen von zeitlich befristeten, prekären Arbeitsverhältnissen in unbefristete Arbeitsverträge.“
Tauber und Paula Bacher betonen, dass im Beschlussantrag auch angeregt wird, Betriebe zu entlasten, die das Audit berufundfamilie vorweisen können: „Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in diesem Kriterienkatalog zu finden, liegt uns besonders am Herzen. Ebenso die Berücksichtigung von territorialen Landeszusatzabkommen, die ein höheres Lohnniveau vor allem für Geringverdiener garantieren.“
Landeshauptmann Arno Kompatscher sagte in der Landtagsdebatte, dass 2024, wenn wieder der Irap-Standardsatz von 3,9 Prozent gelte, die im Antrag geforderten Maßnahmen greifen würden. Als „wünschenswerte Maßnahmen“, wie es im Beschlussantrag heißt, bezeichnete Kompatscher etwa solche, die die Situation für die Mitarbeiter:innen oder die Umwelt verbesseren. Zuvor müsse aber geprüft werden, ob die Agentur für Einnahmen diese Steuererleichterungen akzeptiert. Am Ende müssten die Maßnahmen per Gesetz festgelegt werden.
Die Landesregierung möchte laut Kompatscher ein Modell erreichen, das zu wirklichen Gehaltsverbesserungen führt. Es sei aber nicht so einfach, Standardkriterien festzulegen. Das solle zusammen mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden erarbeitet werden.