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Rom – Kurz vor der in der EU-Richtlinie 2019/1158 vorgesehenen Umsetzungsfrist hat Italien die entsprechende Verordnung erlassen. Das GVD Nr. 105/2022 ist am 27. Juli veröffentlicht und – 15 Tage nach der Veröffentlichung – mit dem 13. August in Kraft getreten (siehe auch SWZ Nr. 18/22, 19/22 und 30/22, nachzulesen auch über die SWZapp). Das Inps hat nach etwas mehr als zwei Monaten jetzt ein erst...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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